Abmahnung

Abmahnung

Abmahnungen im Arbeitsrecht sind eine formelle Kritik etwa an der Arbeitsweise oder dem Verhalten eines Arbeitnehmers. Zum einen kann der Arbeitgeber mit ihr auf ein Fehlverhalten hinweisen und den Betroffenen zur Korrektur auffordern. Zum anderen ist sie auch eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Hat ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht abgemahnt, so ist es im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes praktisch unmöglich, diesen verhaltensbedingt zu kündigen, mit Ausnahme von gravierenden Pflichtverletzungen oder Straftaten. 


Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, eine Abmahnung sorgfältig und möglichst konkret zu formulieren und dabei die Schriftform einzuhalten, um deren Wirksamkeit sicherzustellen. Eine fehlerhafte Abmahnung hat vor Gericht keinen Bestand. Genau deshalb ist es wichtig, dass sich Arbeitgeber vor Ausspruch einer Abmahnung rechtskundigen Rat einholen.


Auch Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann die Grundlage für eine spätere Kündigung sein und sollte daher anwaltlich geprüft werden. Eine unberechtigte Abmahnung kann durch eine Beseitigungsklage angefochten werden. Das Ziel: Negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, Beförderungen oder das Arbeitszeugnis zu vermeiden.


Wir unterstützen Arbeitnehmer, die rechtlich gegen eine Abmahnung vorgehen wollen. Ebenso beraten und unterstützen wir Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer abmahnen wollen.


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