Aufenthaltsrecht und Visaverfahren

Aufenthaltsrecht

  • Freizügigkeit von EU-Bürgern

    Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz genießen Freizügigkeit. Konkret heißt das: Sie können jederzeit nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu drei Monate aufhalten. Länger bleiben dürfen Sie dann, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen: 

    • Sie sind selbständig oder arbeiten angestellt oder befinden sich in einer Ausbildung oder einem Studium;
    • Sie sind auf Arbeitssuche;
    • Sie sind zwar nicht erwerbstätig und absolvieren weder ein Studium noch eine Ausbildung, aber verfügen über genügend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt und über eine ausreichende Krankenversicherung;

    Durch einen rechtmäßigen Aufenthalt erhalten Sie spätestens nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht. 


    Wichtig: Ihre mitreisenden oder nachziehenden Familienangehörigen haben das gleiche Recht auf Freizügigkeit, auch wenn sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen. 



  • Aufenthaltserlaubnis

    Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der an den spezifischen Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland gekoppelt ist.


    Mit einem Aufenthaltstitel ist es grundsätzlich erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – es sei denn, gesetzliche Bestimmungen schränken dies ausdrücklich ein. 


  • Visa

    Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragen (Botschaft oder Generalkonsulat).


    Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Visum benötigen? In der Liste des Auswärtigen Amtes finden Sie alle visumpflichtige Länder.


    Wichtig: Sollten Sie mit einem Visum für kurzfristige Aufenthalte nach Deutschland eingereist sein, dürfen Sie hier nicht arbeiten. Dieses Visum kann in der Regel auch nicht verlängert werden.

  • Familiennachzug

    Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern und minderjährige, ledige Kinder die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen. Gern prüfe ich für Sie, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt sind. 

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