Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis


Wie aussagekräftig Arbeitszeugnisse sind, ist umstritten. Dennoch nehmen sie nach wie vor eine wichtige Rolle im Bewerbungsprozess ein – vielen Arbeitgebern dienen sie zur Entscheidungsfindung. Genau deshalb sollen im Arbeitszeugnis Tätigkeit, Leistungen, Qualifikationen und Verhalten des Arbeitnehmers klar und wahrheitsgemäß beschrieben sein. Sind unklare Formulierungen, fehlende Bewertungen oder falsche Tätigkeitsbeschreibungen enthalten, hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Zeugnisberichtigung.


Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis


 Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, auch ohne vertragliche Regelung. Dieses Zeugnis muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Der Arbeitnehmer kann jedoch auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen – das zusätzlich die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis bewertet. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten.


Schriftform


Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen, das heißt, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das ändert sich jedoch ab dem 1. Januar 2025: Mit Einwilligung des Beschäftigten kann das Arbeitszeugnis dann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt werden.




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