Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erklärt werden. Elektronische oder mündliche Kündigungen sind unwirksam. Ebenso muss die Kündigung eigenhändig im Original vom Arbeitgeber oder einem rechtsmäßigen Vertreter unterschrieben sein. Juristische Personen können in der Regel nur durch ihre Organe, z. B. Geschäftsführer, vertreten werden. Prokuristen sind ebenfalls zur Kündigung berechtigt, müssen jedoch ihre Vertretung kenntlich machen. Eine Kündigung kann auch durch eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vollmacht erfolgen, ohne dass dafür die Vertretungsmacht unbedingt schriftlich vorliegen muss.



Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat für Arbeitnehmer in der Regel weitreichende Konsequenzen. Aber auch für Arbeitgeber können Kündigungen rechtliche Folgen nach sich ziehen. Genau deshalb ist rechtlicher Beistand und Rat bei Kündigungen für beide Parteien unerlässlich. 


So unterstütze ich Arbeitnehmer in allen Phasen des Kündigungsverfahrens. Meine Leistungen umfassen u.a.:


  • Prüfung der Kündigung: Ich analysiere Ihre Kündigung auf Formfehler und inhaltliche Mängel.
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Oftmals können Abfindungen oder alternative Lösungen in Verhandlungen erzielt werden. Ich setze mich für eine bestmögliche Lösung ein.
  • Kündigungsschutzklage: Sollte die Kündigung unwirksam sein, erhebe ich für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht.
  • Beratung bei Aufhebungsverträgen: Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, berate ich Sie über die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Folgen.


Wichtig: Handeln Sie möglichst schnell! Ab Zugang der schriftlichen Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung in der Regel wirksam.



Mein Rat an Arbeitgeber:


Um rechtliche Risiken bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu minimieren, ist es wichtig, alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Fristen einzuhalten. Eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere die Prüfung des Kündigungsgrundes und die korrekte Durchführung der Kündigung, ist unerlässlich. Arbeitgebern empfehle ich, sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


 

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